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OVG Sachsen, 13.06.2017 - 4 A 219/17.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 19.01.2017 - 2 K 1224/16
- OVG Sachsen, 13.06.2017 - 4 A 219/17.A
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2017 - 13 A 1801/16
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Furcht vor Beeinträchtigung durch den …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2017 - 4 A 219/17
Etwas anderes gilt dann, wenn besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer deutlich wird, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten nicht in seine Erwägungen eingestellt hat (etwa: BayVGH, Beschl. v. 14. Februar 2017 - 13a ZB 17.30010 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 13 A 1801/16.A -, juris). - VGH Bayern, 14.02.2017 - 13a ZB 17.30010
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in Asylstreitverfahren …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2017 - 4 A 219/17
Etwas anderes gilt dann, wenn besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer deutlich wird, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten nicht in seine Erwägungen eingestellt hat (etwa: BayVGH, Beschl. v. 14. Februar 2017 - 13a ZB 17.30010 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 13 A 1801/16.A -, juris). - OVG Saarland, 07.01.2015 - 2 A 411/14
Asylverfahren - fehlende Begründung des Urteils als Verfahrensfehler
Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2017 - 4 A 219/17
Dies ist dann der Fall wenn die Entscheidung schlechthin keine Gründe oder zumindest in weiten Teile so verworrene oder unverständliche Ausführungen enthält, dass sie unbrauchbar sind (etwa: OVG Saarland, Beschl. v. 7. Januar 2015 - 2 A 411/14 -, juris).
- OVG Sachsen, 20.09.2017 - 4 A 24/17
Abhilfe; Widerruf; Kosten; Rücknahme; Widerspruchsverfahren
In dem Zulassungsantrag muss des Weiteren auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit eingegangen werden und dargelegt werden, warum die Frage eine über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung hat (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juni 2017 - 4 A 219/17.A -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen, 04.09.2017 - 4 A 586/16
Wohngeld; Rückforderung
In dem Zulassungsantrag muss des Weiteren auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit eingegangen werden und dargelegt werden, warum die Frage eine über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung hat (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juni 2017 - 4 A 219/17.A -, juris Rn. 3).18 Die von der Klägerin aufgeworfene Frage der Rechtmäßigkeit einer doppelten Inanspruchnahme durch Anrechnung des Wohngeldes auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld und Rückforderung ist im Fall der Klägerin - wie oben und bereits vom Verwaltungsgericht dargestellt - nicht von Bedeutung. - OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16
Betriebserlaubnis, Kindergarten, Kindeswohl, Salafismus
In dem Zulassungsantrag muss des Weiteren auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit eingegangen werden und dargelegt werden, warum die Frage eine über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung hat (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juni 2017 - 4 A 219/17.A -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen, 19.08.2019 - 4 A 205/19
Venezuela; Lebensgrundlage; Erkenntnisquellen; Gutachten; Beweisantrag
Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt, weil es - wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt - auch im Hinblick auf die im Prozesskostenhilfeverfahren herabgesetzten Anforderungen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2733/06 -, juris Rn. 12 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 13. Juni 2017 - 4 A 219/17.A -, juris Rn. 1) an einer hinreichenden Erfolgsaussicht fehlt. - VG Gera, 12.12.2022 - 2 K 541/21
Libyen: Zuerkennung des subsidiären Schutzes nach § 4 Abs. 1 Asylgesetz für den …
Die Annahme einer solchen sozialen Gruppe wurde beispiels weise ebenso verneint für die Gruppe der irakischen Polizisten, die durch den IS verfolgt bzw. getötet wurden (Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. Juni 2017-4 A 219/17 A.).